Öffentliche Planauflage
09.06.2022 , ErizGeringfügige Änderung des Zonenplanes im Gebiet Mühlematt
Der Gemeinderat Eriz bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV), die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 9. Juni bis 9. Juli, während der ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Eriz öffentlich auf.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeschreiberei Eriz schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Eriz, 3. Juni 2022
Der Gemeinderat
