Öffentliche Planauflage
12.01.2023 , ErizGeringfügige Änderung des Zonenplans in der UeO Nr. 1 «Ferienhauszone Moos» nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
Beschluss des Gemeinderates vom 21. September 2022 / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Änderung des Zonenplans
Einzonung der Parzellen Nr. 322 und Nr. 380 von der Landwirtschaftszone in die Ferienhauszone Moos infolge Perimeteranpassung
Die Akten liegen vom 13. Januar bis 13. August 2023 während den Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Eriz öffentlich auf und können eingesehen werden.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 1/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Eriz, 9. Januar 2023
Der Gemeinderat
