Erlass Abfallverordnung

  09.01.2025 Buchholterberg, Buchholterberg

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Buchholterberg an seiner Sitzung vom 4. November 2024 eine neue Abfallverordnung erlassen hat. Die Abfallverordnung tritt vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden rückwirkend auf 1. Januar 2025 in Kraft.

Die Abfallverordnung liegt ab 9. Januar bis 8. Februar in der Gemeindeverwaltung Buchholterberg, Dorf 19, 3615 Heimenschwand, öffentlich auf. Die Verordnung kann auch auf www.buchholterberg.ch heruntergeladen werden.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innerhalb der Auflagefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden.
Der Gemeinderat


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