Erlass Gebührenverordnung

  07.08.2025 Buchholterberg

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Buchholterberg an seiner Sitzung vom 24. März 2025 eine neue Gebührenverordnung erlassen hat. Die Gebührenverordnung tritt vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden rückwirkend auf 1. August 2025 in Kraft.

Die Abfallverordnung liegt ab 7. August bis 8. September in der Gemeindeverwaltung Buchholterberg, Dorf 19, 3615 Heimenschwand, öffentlich auf. Die Verordnung kann auch auf www.buchholterberg.ch heruntergeladenwerden.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innerhalb der Auflagefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden.

Der Gemeinderat


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