Erlass Parkplatzverordnung

  26.10.2023 Buchholterberg, Buchholterberg

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Buchholterberg an seiner Sitzung vom 18. September 2023 eine neue Parkplatzverordnung erlassen hat. Die Parkplatzverordnung tritt vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden auf 1. Dezember 2023 in Kraft.

Die Parkplatzverordnung liegt ab 27. Oktober bis 27. November in der Gemeindeverwaltung Buchholterberg, Dorf 19, 3615 Heimenschwand, öffentlich auf. Die Verordnung kann auch auf www.buchholterberg.ch heruntergeladen werden.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innerhalb der Auflagefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden.

Der Gemeinderat


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