Ersatzwahl Gemeindepräsidentin / Gemeindepräsident

  16.04.2026 Oberhofen

(Amtsdauer bis 31. Dezember 2028); Majorz

Anordnung Urnenwahl
Sonntag, 16. August 2026

Nach der Demission von Gemeindepräsident Philippe Tobler hat der Gemeinderat Oberhofen für Sonntag, 16. August eine Ersatzwahl (Urnenwahl) für das Gemeindepräsidium angeordnet. Der allfällige zweite Wahlgang findet am 6. September statt.

Gewählt wird das Gemeindepräsidium für die restliche Amtsdauer bis 31. Dezember 2028 der laufenden Legislatur 2025 – 2028.

Parteien und Gruppierungen werden hiermit aufgefordert, ihre Wahlvorschläge bis 12. Montag vor der Wahl, d.h. bis spätestens Montag, 25. Mai, 12.00 Uhr, gemäss Art. 53 des Wahlund Abstimmungsreglements (WAR) vom 1. Januar 2013, an die Gemeindeverwaltung Oberhofen, z. Hd. des Gemeindeschreibers, einzureichen.

Die Wahlvorschläge haben, gemäss Art. 53 ff. WAR, folgende Bedingungen zu erfüllen:

1. Der Wahlvorschlag muss von mindestens zehn Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlages ist nicht zulässig.
2. Die Wahlvorschläge müssen Namen und Vornamen, Jahrgang, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten.
3. Zu seiner Unterscheidung von anderen Vorschlägen muss jeder Wahlvorschlag eine geeignete Bezeichnung tragen.
4. Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind.

Das Formular für die Wahleingabe kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Oberhofen, 7. April 2026
$Der Gemeinderat


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