Ersatzwahl Gemeindepräsidium für die Legislatur 2025–2028 – stille Wahl
22.10.2026 BurgisteinBeachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
Zur Neubesetzung des Gemeindepräsidiums für die Amtsperiode 2025–2028 wurde gemäss Publikation im Anzeiger vom 27. August und 3. September 2026 gestützt auf Art. 22 Abs. 3 des Urnenwahlreglements für Sonntag, 29. November 2026 eine Urnenwahl angesetzt. Diese Majorzwahl fällt dahin, nachdem für die Besetzung des unten aufgeführten Amtes innerhalb der festgelegten Frist nur 1 Vorschlag für das Gemeindepräsidium eingereicht worden ist.
Für das Gemeindepräsidium liegt folgender Wahlvorschlag der SVP Burgistein vor:
Neuenschwander Silvia, Jg. 1973,
Grabmatt 38, 3664 Burgistein (parteilos)
Damit handelt es sich um eine stille Wahl und der Gemeinderat erklärt die Vorgeschlagene ohne Wahlverhandlung für die verbleibende Amtsdauer vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028 als still gewählt (Art. 36 des Urnenwahlreglements).
Rechtsmittel
Beschwerden in Wahlsachen sind innert 10 Tagen nach den Wahlen schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (Art. 60 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG).
Burgistein, 19. Oktober 2026
Die Gemeindeverwaltung
