Ersatzwahl Gemeinderat (Amtsdauer 1. Januar 2027 – 31. Dezember 2028); Proporz

  09.04.2026 Oberhofen

Nach der Demission von Gemeinderätin Priska Bühler (SP Oberhofen) per 31. Dezember 2026 hat die SP Oberhofen aufgrund der Ergebnisse der Gemeinderatswahlen vom 27. Oktober 2024 den Anspruch auf diesen frei werdenden Sitz.

Gemäss Art. 70 Abs. 3 Wahl- und Abstimmungsreglement (WAR) der Einwohnergemeinde Oberhofen rückt die Ersatzkandidatin oder der Ersatzkandidat derjenigen Liste, welcher die oder der Ausgeschiedene angehört, als Mitglied des Gemeinderats nach.

Die Liste der SP für die Wahlen vom 27. Oktober 2024 enthielt keine weiteren Wahlvorschläge.

Bei Fehlen von Ersatzleuten findet gemäss Art. 71 Abs. 1 WAR eine Ergänzungswahl statt.

Die SP Oberhofen hat hierzu fristgerecht einen gültigen Wahlvorschlag eingereicht und Daniel Haldi zur Wahl vorgeschlagen.

Nach Art. 71 Abs. 3 WAR wurde demnach als Gemeinderat für die Restdauer der Legislaturperiode 2025–2028 ab 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028 durch den Gemeinderat am 1. April 2026 als gewählt erklärt:

Daniel Haldi, SP Oberhofen, 1972,
Burghaldenstrasse 6, 3653 Oberhofen

Daniel Haldi wird das frei werdende Ressort Bildung übernehmen.

Das Wahlergebnis kann mit Beschwerde innert 10 Tagen nach der Wahl schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, Thun, angefochten werden.

Oberhofen, 2. April 2026
Der Gemeinderat


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