Ersatzwahl Gemeinderat (Amtsdauer 1. Oktober 2026 – 31. Dezember 2028); Proporz
24.09.2026 OberhofenNach der Wahl von Romeo Arnold (GLP Oberhofen) zum Gemeindepräsidenten per 1. Oktober 2026 hat die GLP Oberhofen aufgrund der Ergebnisse der Gemeinderatswahlen vom 27. Oktober 2024 den Anspruch auf diesen freiwerdenden Sitz.
Gemäss Art. 70 Abs. 3 Wahl- und Abstimmungsreglement (WAR) der Einwohnergemeinde Oberhofen rückt die Ersatzkandidatin oder der Ersatzkandidat derjenigen Liste, welcher die oder der Ausgeschiedene angehört, als Mitglied des Gemeinderats nach.
Die Liste der GLP für die Wahlen vom 27. Oktober 2024 enthielt 3 weitere Wahlvorschläge. Die Kandidatin und die beiden Kandidaten haben allerdings auf ihren Gemeinderatssitz verzichtet.
Bei Fehlen von Ersatzleuten findet gemäss Art. 71 Abs. 1 WAR eine Ergänzungswahl statt.
Die GLP Oberhofen hat hierzu fristgerecht einen gültigen Wahlvorschlag eingereicht und Fabrizio Mognetti zur Wahl vorgeschlagen.
Nach Art. 71 Abs. 3 WAR wurde demnach als Gemeinderat für die Restdauer der Legislaturperiode 2025 – 2028 ab 1. Oktober 2026 bis 31. Dezember 2028 durch den Gemeinderat am 15. September 2026 als gewählt erklärt:
Fabrizio Mognetti, GLP Oberhofen, 1992, Tannackerstrasse 29, 3653 Oberhofen
Fabrizio Mognetti wird das freiwerdende Ressort Kultur und Freizeit übernehmen.
Das Wahlergebnis kann mit Beschwerde innert 10 Tagen nach der Wahl schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, Thun, angefochten werden.
Oberhofen, 24. September 2026
Der Gemeinderat
