Erwahrung der Ergänzungswahl in den Gemeinderat und Ressortzuteilung 1. Oktober bis 31. Dezember 2026

  15.10.2026 Oberhofen

Nach der Wahl von Romeo Arnold (GLP Oberhofen) zum Gemeindepräsidenten per 1. Oktober 2026 hat die GLP Oberhofen aufgrund der Ergebnisse der Gemeinderatswahlen vom 27. Oktober 2024 den Anspruch auf diesen freiwerdenden Sitz.

Gemäss Art. 70 Abs. 3 Wahl- und Abstimmungsreglement (WAR) der Einwohnergemeinde Oberhofen rückt die Ersatzkandidatin oder der Ersatzkandidat derjenigen Liste, welcher die oder der Ausgeschiedene angehört, als Mitglied des Gemeinderats nach.

Die Liste der GLP für die Wahlen vom 27. Oktober 2024 enthielt 3 weitere Wahlvorschläge. Die Kandidatin und die beiden Kandidaten haben allerdings auf ihren Gemeinderatssitz verzichtet.

Bei Fehlen von Ersatzleuten findet gemäss Art. 71 Abs. 1 WAR eine Ergänzungswahl statt.

Die GLP Oberhofen hat hierzu fristgerecht einen gültigen Wahlvorschlag eingereicht und Fabrizio Mognetti zur Wahl vorgeschlagen.

Nach Art. 71 Abs. 3 WAR wurde demnach als Gemeinderat für die Restdauer der Legislaturperiode 2025–2028 ab 1. Oktober 2026 bis 31. Dezember 2028 durch den Gemeinderat am 15. September 2026 als gewählt erklärt:

Fabrizio Mognetti, GLP Oberhofen, 1992, Tannackerstrasse 29, 3653 Oberhofen

Die Beschwerdefrist ist am 25. September 2026 unbenützt abgelaufen. Die Wahl ist damit in Rechtskraft erwachsen. Der Gemeinderat hat das Wahlergebnis an seiner Sitzung vom 7. Oktober 2026 gestützt auf Art. 37 Abs. 2 WAR erwahrt. Das erwahrte Wahlergebnis wird gestützt auf Art. 37 Abs. 3 WAR amtlich veröffentlicht.

Anschliessend hat der Gemeinderat ebenfalls an seiner Sitzung vom 7. Oktober 2026 die Ressorts und die Stellvertretungen für die Restdauer der Legislaturperiode 2025–2028 mit Wirkung ab 1. Oktober bis 31. Dezember 2026 wie folgt neu zugeteilt:

* Da am 1. Januar 2027 Haldi Daniel die Nachfolge von Bühler Priska antreten wird, werden die Ressorts per 1. Januar 2027 für die Restdauer der Legislaturperiode erneut zugeteilt.

Die Ressortzuteilung und die Stellvertretungsregelung werden gestützt auf Artikel 27 der Organisationsverordnung der Einwohnergemeinde Oberhofen veröffentlicht.

Oberhofen, 15. Oktober 2026
Der Gemeinderat


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