Fakultatives Finanzreferendum: Verpflichtungskredit Strassensanierung im Gebiet Althaus

  17.08.2023 Burgistein

Der Gemeinderat hat gemäss Artikel 11 Abs. 2 des Organisationsreglements vom 9. Dezember 2017 folgenden Beschluss unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gefasst:

Genehmigung Verpflichtungskredit im Betrag von Fr. 53 000.– für die Sanierung des Strassenabschnitts Althaus.

Gestützt auf Artikel 26 des Organisationsreglements vom 9. Dezember 2017 wird der Gemeinderatsbeschluss öffentlich bekannt gemacht. Die Unterlagen zum Beschluss liegen während der Referendumsfrist in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.

Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen ab der Publikation das Referendum ergriffen werden. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der nächsten Gemeindeversammlung die Vorlage zum Entscheid.

Für das fakultative Referendum sind erforderlich:
1. Einreichung bis spätestens 18. September beim Gemeinderat Burgistein.
2. Das Referendum kommt zustande, wenn das entsprechende Begehren von 5% der Stimmberechtigten der Gemeinde Burgistein unterzeichnet wird.

Burgistein, 14. August 2023

Der Gemeinderat


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