Fakultatives Referendum – Schulraumplanung / Reorganisation Klassen im Zyklus 2 (3.– 6. Klasse)

  28.05.2026 Burgistein

Der Gemeinderat hat folgenden Beschluss gefasst, welcher gemäss Art. 5 bzw. 11 Abs. 2 Organisationsreglement dem fakultativen Referendum unterliegt:

Genehmigung eines Verpflichtungskredits im Betrag von Fr. 80 000 für die Reorganisation der Klassen des Zyklus 2 = 3.– 6. Klasse

Gestützt auf Artikel 26 des Organisationsreglements vom 9. Dezember 2017 wird der Gemeinderatsbeschluss öffentlich bekannt gemacht.

Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen ab der Publikation das Referendum ergriffen werden. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat die Vorlage der nächsten Gemeindeversammlung zum Entscheid.

Für das fakultative Referendum sind erforderlich:

1. Einreichung bis spätestens 29. Juni 2026 beim Gemeinderat Burgistein, Burgiwil 21 e,
3664 Burgistein.
2. Das Referendum kommt zustande, wenn das entsprechende Begehren von 5% der Stimmberechtigten der Gemeinde Burgistein unterzeichnet wird.

Burgistein, 22. Mai 2026
Der Gemeinderat


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