Fakultatives Referendum – Umbau Schulhaus Weierboden

  19.03.2026 Burgistein

Der Gemeinderat hat folgenden Beschluss gefasst, welcher dem fakultativen Referendum gemäss Art. 5 bzw. 11 Abs. 2 Organisationsreglement unterliegt:

Genehmigung eines dem fakultativen Finanzreferendum unterstehenden Verpflichtungskredits im Betrag von Fr. 95 000.– für den Umbau des Schulhauses Weierboden.

Gestützt auf Artikel 26 des Organisationsreglements vom 9. Dezember 2017 wird der Gemeinderatsbeschluss öffentlich bekannt gemacht.

Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen ab der Publikation das Referendum ergriffen werden. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat die Vorlage der nächsten Gemeindeversammlung zum Entscheid.

Für das fakultative Referendum sind erforderlich:
1. Einreichung bis spätestens 20. April 2026 beim Gemeinderat Burgistein.
2. Das Referendum kommt zustande, wenn das entsprechende Begehren von 5% der Stimmberechtigten der Gemeinde Burgistein unterzeichnet wird.

Burgistein, 17. März 2026
Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote