Feuerungstarif; Ausserkraftsetzung

  17.07.2025 Buchholterberg

Der Grosse Rat des Kantons Bern hat eine Liberalisierung der Feuerungskontrolle für Anlagen mit Heizöl «Extra leicht» und Gas mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu einem Megawatt beschlossen. Im Rahmen dieser Änderung ändern sich die Zuständigkeiten für den Vollzug. Diese liegt ab 1. August 2025 neu beim Amt für Umwelt und Energie (AUE) und nicht mehr bei den Gemeinden. Somit dürfen die Gemeinden ab diesem Datum dafür keine Gebühren mehr erheben und der Feuerungstarif muss aufgehoben werden.

Gestützt auf Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung wird hiermit bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Buchholterberg mit Beschluss vom 3. März 2025 den Feuerungstarif für die Feuerungskontrolle per 31. Juli 2025 ersatzlos aufgehoben und damit ausser Kraft gesetzt hat.

Gegen diesen Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden.

Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote