Öffentliche Bekanntmachung – Teilrevision Überbauungs ordnung Nr. 1 «Alpenblick»
22.10.2026 BurgisteinGenehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung am 1. Juni 2026 beschlossene Änderung der Überbauungsordnung Nr. 1 «Alpenblick» in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 am 15. September 2026 genehmigt, wobei in den Genehmigungsvermerken des Überbauungsplans und der Überbauungsvorschriften das Beschlussdatum durch den Gemeinderat von «26. April 2026» zu «26. Mai 2026» korrigiert wurde.
Die Überbauungsordnung tritt am 1. November 2026 in Kraft. Diese Publikation erfolgt gestützt auf Art. 110 der Bauverordnung vom 6. März 1985 resp. Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung Burgistein, beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung Bern, jedermann zur Einsichtnahme offen.
Burgistein, 15. Oktober 2026
Der Gemeinderat
