Öffentliche Mitwirkungsauflage Revision Ortsplanung Buchholterberg

  02.04.2026 Buchholterberg

Der Gemeinderat Buchholterberg bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Revision der Ortsplanung zur öffentlichen Mitwirkung.

Die Akten (Baureglement, Zonenplan, Erläuterungsbericht) liegen 40 Tage, vom 2. April bis und mit 11. Mai, in der Gemeindeverwaltung auf. Die Unterlagen können auch in digitaler Form auf www.buchholterberg.ch eingesehen werden.

Am Mittwoch, 15. April, 19.30 Uhr, findet eine Informationsveranstaltung im Saal des Kirchgemeindehauses Heimenschwand, Dorf 22, 3625 Heimenschwand, statt.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Buchholterberg, Dorf 19, 3615 Heimenschwand, zu richten.

Heimenschwand, 25. März 2026
Der Gemeinderat


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