Öffentliche Planauflage Änderung der baurechtlichen Grundordnung, Um- bzw. Einzonung Gebiet Hübeli
21.08.2025 UttigenKorrektur Publikation vom 14. August 2025
Der Gemeinderat Uttigen bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die ordentliche Änderung der baurechtlichen Grundordnung (Änderung Zonenplan 1 Siedlung, Änderung Baureglement Art. 5, Erläuterungsbericht, Vorprüfungsbericht) zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 22. August bis 22. September, in der Gemeindeschreiberei Uttigen öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Uttigen aufgeschaltet.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei Uttigen einzureichen.
Uttigen, 21. August 2025
Der Gemeinderat