Friedhof- und Bestattungsreglement und -verordnung; Totalrevision
06.03.2025 Forst-Längenbühl, Forst-LängenbühlIn Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Einwohnergemeinde am 14. Januar 2025 beschlossene total revidierte Friedhof- und Bestattungsreglement per 1. März 2025 in Kraft trat. Alle widersprechenden Vorschriften auf Gemeindeebene, insbesondere das bisherige Friedhof- und Bestattungsreglement vom 20. Oktober 2014, werden damit aufgehoben.
Gestützt auf Art. 1, Abs. 2 dieses neuen Friedhof- und Bestattungsreglements hat der Gemeinderat am 29. Januar 2025 die Friedhofund Bestattungsverordnung genehmigt. Dies trat ebenfalls per 1. März 2025 in Kraft.
Die entsprechenden Erlasse sind unter www. 3636.ch oder am Schalter der Gemeindeverwaltung einsehbar.
Der Gemeinderat