Gemeindeabstimmung vom 22. September

  15.08.2024 Thun, Thun

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Gemäss Art. 9 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV) und Art. 12 der Verordnung über Wahlen und Abstimmungen in der Stadt Thun (WAV) werden Abstimmungen spätestens 30 Tage vor dem Abstimmungstag öffentlich bekannt gemacht. Dabei werden die Vorlagen bekannt gegeben und es wird darüber informiert, wo und wann zusätzliche Informationen zu den Geschäften eingesehen werden können.

Am 22. September findet die Abstimmung über folgende Gemeindevorlage statt:

Bodenpolitik: Erwerb Fläche für Ersatzneubau Schutz und Rettung
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredits von 6,02 Millionen Franken (inkl. Notariats-, Grundbuch- und Geometerkosten) als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2240.5000.007 (Bilanzkonto 14000.02.01) für den Erwerb des Grundstücks Thun 1 (Thun)-Gbbl. Nr. 5250 mit einer Fläche von 6 500 Quadratmetern.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

Einzelheiten zur Vorlage und zur Abstimmung werden den Stimmberechtigten mit dem Stimmmaterial zugestellt. Weitere Informationen zur Vorlage sind unter www. thun.ch/sitzung (Stadtratssitzung vom 4. Juli 2024) ersichtlich.

Stimmrecht
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigten Personen.

Abstimmungsmaterial
Das Abstimmungsmaterial wird den Stimmberechtigten bis spätestens 31. August per Post zugestellt. Bei Nichterhalt oder Verlust des Materials kann dieses bis Freitag, 20. September, 16.00 Uhr, gegen Vorweisung eines Personalausweises und gegen Quittung persönlich bei den Einwohnerdiensten, Thunerhof, Hofstettenstrasse 14, Thun, nachgefordert werden.

Stimmregister
Begehren um Eintragung oder Berichtigung des Stimmregisters sind bis Dienstag, 17. September, 17.00 Uhr, bei den Einwohnerdiensten, Thunerhof, Hofstettenstrasse 14, Thun, einzureichen.

Publikation Abstimmungsergebnis
Die amtliche Publikation des Abstimmungsergebnisses erfolgt am Donnerstag, 26. September, im Thuner Amtsanzeiger.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen Wahlen, Abstimmungen sowie Beschlüsse und Verfügungen in Wahl- und Abstimmungssachen kann nach Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Beschwerden in Wahlsachen sowie gegen Vorbereitungshandlungen sind innert 10 Tagen, in Abstimmungssachen innert 30 Tagen, zu erheben. Die Frist beginnt für Abstimmungen und Wahlen der Stimmberechtigten am Tag nach dem Urnengang zu laufen, in allen anderen Fällen am Tag nach der Veröffentlichung oder Eröffnung (Art. 41 VRPG).
Der Gemeinderat


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