Gemeindeabstimmung vom 24. November

  17.10.2024 Thun, Thun

Gemäss Art. 9 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV) und Art. 12 der Verordnung über Wahlen und Abstimmungen in der Stadt Thun (WAV) werden Abstimmungen spätestens 30 Tage vor dem Abstimmungstag öffentlich bekannt gemacht. Dabei werden die Vorlagen bekannt gegeben und es wird darüber informiert, wo und wann zusätzliche Informationen zu den Geschäften eingesehen werden können.

Am 24. November findet die Abstimmung über folgende Gemeindevorlage statt:

Senkung der Steueranlage und Genehmigung Budget 2025
1. Im Jahr 2025 sind folgende Gemeindesteuern zu erheben:
a) Steueranlage: Auf den Gegenständen der Kantonssteuer das 1,66-Fache der für die Kantonssteuer geltenden Einheitsansätze.
b) Liegenschaftssteuer: 1,2 Promille des amtlichen Wertes.

2. Genehmigung Budget 2025 bestehend aus:
Aufwand Ertrag
Gesamthaushalt
293’754’00.– 294’188’100.–
Ertragsüberschuss
433’900.–
Allgemeiner Haushalt
274’049’900.– 274’049’900.–
Ergebnis 0
Spezialfinanzierung Abwasser
7’223’400.– 7’702’200.–
Ertragsüberschuss
478’800.–
Spezialfinanzierung Abfall
6’712’000.– 6’636’200.–
Aufwandüberschuss 75’800.–
Spezialfinanzierung Feuerwehr
3’288’100.– 3’349’000.–
Ertragsüberschuss
60’900.–
Spezialfinanzierung Parkinggebühren
2’244’100.– 2’450’800.–
Ertragsüberschuss
206’700.–
Spezialfinanzierung Parkplatz-Ersatzabgabe
236’700.– 0
Aufwandüberschuss 236’700.–

3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

Einzelheiten zur Vorlage und zur Abstimmung werden den Stimmberechtigten mit dem Stimmmaterial zugestellt. Weitere Informationen zur Vorlage sind unter www.thun.ch/ sitzung (Stadtratssitzung vom 19. September 2024) sowie unter www.thun.ch/budget2025 ersichtlich.

Stimmrecht
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigten Personen.

Abstimmungsmaterial
Das Abstimmungsmaterial wird den Stimmberechtigten bis spätestens Samstag, 2. November, per Post zugestellt. Bei Nichterhalt oder Verlust des Materials kann dieses bis Freitag, 22. November, 16.00 Uhr, gegen Vorweisung eines Personalausweises und gegen Quittung persönlich bei den Einwohnerdiensten, Thunerhof, Hofstettenstrasse 14, Thun, nachgefordert werden.

Stimmregister
Begehren um Eintragung oder Berichtigung des Stimmregisters sind bis Dienstag, 19. November, 17.00 Uhr, bei den Einwohnerdiensten, Thunerhof, Hofstettenstrasse 14, Thun, einzureichen.

Publikation Abstimmungsergebnis
Die amtliche Publikation des Abstimmungsergebnisses erfolgt am Donnerstag, 28. November, im Thuner Amtsanzeiger.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen Wahlen, Abstimmungen sowie Beschlüsse und Verfügungen in Wahl- und Abstimmungssachen kann nach Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Beschwerden in Wahlsachen sowie gegen Vorbereitungshandlungen sind innert 10 Tagen, in Abstimmungssachen innert 30 Tagen, zu erheben. Die Frist beginnt für Abstimmungen und Wahlen der Stimmberechtigten am Tag nach dem Urnengang zu laufen, in allen anderen Fällen am Tag nach der Veröffentlichung oder Eröffnung (Art. 41 VRPG).
Der Gemeinderat


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