Gemeindeabstimmung vom 27. September
13.08.2026 ThunGemäss Art. 9 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV) und Art. 12 der Verordnung über Wahlen und Abstimmungen in der Stadt Thun (WAV), werden Abstimmungen spätestens 30 Tage vor dem Abstimmungstag öffentlich bekannt gemacht. Dabei werden die Vorlagen bekannt gegeben und es wird darüber informiert, wo und wann zusätzliche Informationen zu den Geschäften eingesehen werden können.
Am 27. September findet die Abstimmung über folgende Gemeindevorlagen statt:
Rahmenkredit für Immobilienkäufe
1. Bewilligung eines Rahmenkredites in Form einer Ausgabendelegation an den Gemeinderat in der Höhe von 50 Millionen Franken für die Dauer von zehn Jahren.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
Sanierung und Erweiterung der Schulanlage Lerchenfeld
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 34 989 500.– als neue Ausgabe zu Lasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2210.5040.011 (Bilanzkonto 14040.01.01) für die Sanierung und Erweiterung der Schulanlage Lerchenfeld (Kindergarten und Primarschule an der Langestrasse 47).
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
Einzelheiten zu den Vorlagen und zur Abstimmung werden den Stimmberechtigten mit dem Stimmmaterial zugestellt. Weitere Informationen zur Vorlage sind unter www.thun.ch/ sitzung (Stadtratssitzung vom 2. Juli 2026) ersichtlich.
Stimmrecht
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigten Personen.
Abstimmungsmaterial
Das Abstimmungsmaterial wird den Stimmberechtigten bis spätestens Samstag, 5. September, per Post zugestellt. Bei Nichterhalt oder Verlust des Materials kann dieses bis Freitag, 25. September, 16.00 Uhr, gegen Vorweisung eines Personalausweises und gegen Quittung persönlich bei den Einwohnerdiensten, Thunerhof, Hofstettenstrasse 14, Thun, nachgefordert werden.
Stimmregister
Begehren um Eintragung oder Berichtigung des Stimmregisters sind bis Dienstag, 22. September, 17.00 Uhr, bei den Einwohnerdiensten, Thunerhof, Hofstettenstrasse 14, Thun, einzureichen.
Publikation Abstimmungsergebnis
Die amtliche Publikation der Abstimmungsergebnisse erfolgt am Donnerstag, 1. Oktober, im Thuner Amtsanzeiger.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen Wahlen, Abstimmungen sowie Beschlüsse und Verfügungen in Wahl- und Abstimmungssachen kann nach Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Beschwerden in Wahlsachen sowie gegen Vorbereitungshandlungen sind innert 10 Tagen, in Abstimmungssachen innert 30 Tagen, zu erheben. Die Frist beginnt für Abstimmungen und Wahlen der Stimmberechtigten am Tag nach dem Urnengang zu laufen, in allen anderen Fällen am Tag nach der Veröffentlichung oder Eröffnung (Art. 41 VRPG).
Der Gemeinderat der Stadt Thun
