Gemeindeabstimmung vom 30. November

  23.10.2025 Thun

Gemäss Art. 9 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV) und Art. 12 der Verordnung über Wahlen und Abstimmungen in der Stadt Thun (WAV) werden Abstimmungen spätestens 30 Tage vor dem Abstimmungstag öffentlich bekannt gemacht. Dabei werden die Vorlagen bekannt gegeben und es wird darüber informiert, wo und wann zusätzliche Informationen zu den Geschäften eingesehen werden können.

Am 30. November findet die Abstimmung über folgende Gemeindevorlagen statt:

Sanierung und Erweiterung der Schulanlage Strättligen
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von 18,098 Millionen Franken als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2210.5040.010 (Bilanzkonto 14040.01.01) für die Ausführung der Gesamtsanierung und Erweiterung der Schulanlage Oberstufe Strättligen.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

Überbauungsordnung (UeO) at «Bostudenzelg Bläuerstrasse»
1. Genehmigung der Überbauungsordnung at «Bostudenzelg Bläuerstrasse» und Änderung Zonenplan I: Bauzonenplan, Teil Thun 2002.
2. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.

Einzelheiten zu den Vorlagen und zur Abstimmung werden den Stimmberechtigten mit dem Stimmmaterial zugestellt. Weitere Informationen zu den Vorlagen sind unter www.thun.ch/sitzung(Stadtratssitzungenvom 3. Juli 2025 (Vorlage Überbauungsordnung (UeO) at «Bostudenzelg Bläuerstrasse») und 18. September 2025 (Vorlage Sanierung und Erweiterung der Schulanlage Strättligen) sowie für die Vorlage Überbauungsordnung (UeO) at «Bostudenzelg Bläuerstrasse» unter www. thun.ch/bostudenzelg ersichtlich.

Stimmrecht
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigten Personen.

Abstimmungsmaterial
Das Abstimmungsmaterial wird den Stimmberechtigten bis spätestens Samstag, 8. November per Post zugestellt. Bei Nichterhalt oder Verlust des Materials kann dieses bis Freitag, 28. November, 16.00 Uhr, gegen Vorweisung eines Personalausweises und gegen Quittung persönlich bei den Einwohnerdiensten, Thunerhof, Hofstettenstrasse 14, Thun, nachgefordert werden.

Stimmregister
Begehren um Eintragung oder Berichtigung des Stimmregisters sind bis Dienstag, 25. November, 17.00 Uhr, bei den Einwohnerdiensten, Thunerhof, Hofstettenstrasse 14, Thun, einzureichen.

Publikation Abstimmungsergebnis
Die amtliche Publikation des Abstimmungsergebnisses der Gemeindeabstimmung erfolgt am Donnerstag, 4. Dezember, im Thuner Amtsanzeiger.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen Wahlen, Abstimmungen sowie Beschlüsse und Verfügungen in Wahl- und Abstimmungssachen kann nach Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Beschwerden in Wahlsachen sowie gegen Vorbereitungshandlungen sind innert 10 Tagen, in Abstimmungssachen innert 30 Tagen, zu erheben. Die Frist beginnt für Abstimmungen und Wahlen der Stimmberechtigten am Tag nach dem Urnengang zu laufen, in allen anderen Fällen am Tag nach der Veröffentlichung oder Eröffnung (Art. 41 VRPG).

Der Gemeinderat der Stadt Thun


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