Genehmigung 2. Teilrevision der Verordnung über die Benutzung der Halle am Riderbach

  30.05.2025 Oberhofen

Der Gemeinderat hat am 21. Mai 2025 die zweite Teilrevision der Verordnung über die Benutzung der Halle am Riderbach genehmigt.

Die neue Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger Beschwerden, per 1. Juli 2025 in Kraft.

Der Beschluss wird hiermit gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung veröffentlicht. Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Oberhofen oder online unter www. oberhofen.ch eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab erster Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Der Gemeinderat


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