Genehmigung Teilrevision Kurtaxenreglement per 1. Januar 2028; Referendumsfrist

  22.10.2026 Oberhofen

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 7. Oktober 2026 die

Teilrevision des Kurtaxenreglements (einzige Änderung: Art. 4 Ansätze – Bandbreiten)

unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Art. 46 lit. a Organisationsreglement der Gemeinde Oberhofen vom 1. Januar 2023 (OgR) per 1. Januar 2028 beschlossen.

Gemäss Art. 37 OgR wird dieser Gemeinderatsbeschluss hiermit publiziert.

Das teilrevidierte Kurtaxenreglement kann am Schalter der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten eingesehen und bezogen werden. Es ist auch auf der Website unter der Rubrik «Aktuell» einsehbar (öffentliche Auflage).

Gemäss Art. 36 OgR können mindestens 4% der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats unterschriftlich verlangen, dass das Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten ist. Einreichestelle ist die Gemeindeschreiberei Oberhofen, Schoren 1, 3653 Oberhofen.

Die Referendumsfrist läuft bis 23. Nobember 2026. Die Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften nach Art. 36 OgR beträgt 74 (4% der aktuell etwa 1844) in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten).

Oberhofen, 22. Oktober 2026
Der Gemeinderat


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