Genehmigung Totalrevision Friedhofs- und Bestattungsreglement per 1. Januar 2026

  30.10.2025 Oberhofen

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025 die Totalrevision des Friedhofs- und Bestattungsreglements, gestützt auf Art. 35 lit. d Organisationsreglement, genehmigt.

Das neue Friedhofs- und Bestattungsreglement tritt vorbehältlich eines allfällig dagegen erhobenen Referendums per 1. Januar 2026 in Kraft.

Das Reglement kann bei der Gemeindeverwaltung Oberhofen bezogen oder unter www.oberhofen.ch eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gemäss Art. 36 des Organisationsreglements können mindestens vier Prozent der Stimmberechtigten (75 Stimmberechtigte) innert 30 Tagen ab erstmaliger Publikation des Beschlusses des Gemeinderates betreffend den Erlass, die Abänderung oder Aufhebung eines Reglements verlangen, dass das Reglement der Gemeindeversammlung zu unterbreiten ist.


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