Genehmigung Totalrevision Friedhofs- und Bestattungsverordnung per 1. Januar 2026

  30.10.2025 Oberhofen

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025 die Totalrevision der Friedhofs- und Bestattungsverordnung genehmigt.

Die neue Friedhofs- und Bestattungsverordnung tritt vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden per 1. Januar 2026 in Kraft.

Der Beschluss wird hiermit gestützt auf Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung veröffentlicht. Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Oberhofen bezogen oder unter www.oberhofen.ch eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab erstmaliger Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.


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