Genehmigung und Inkraftsetzung / Bekanntmachung nach Art. 110 BauV und Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998

  04.07.2024 Oberhofen, Oberhofen

Geringfügige Änderung des Baureglements in Art. 221 Abs. 1, Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN) 7 «Mehrzweckhalle» nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat am 4. Dezember 2023 und 1. Mai 2024 beschlossene Änderung des Baureglements zur ZöN 7 «Mehrzweckhalle», in Anwendung von Art. 61 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, am 16. Mai 2024 genehmigt.

Gegen diese Genehmigung wurde das Rechtsmittel nicht ergriffen. Die Änderung des Baureglements tritt per Datum der Genehmigung (16. Mai 2024) in Kraft.

Oberhofen, 1. Juli 2024
Der Gemeinderat


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