Genehmigung Verpflichtungskredit: Ersatz Hydrantenleitung
20.11.2025 ThierachernDer Gemeinderat von Thierachern hat am 17. November 2025 in Anwendung von Art. 6, Abs. 3 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Thierachern in der Fassung vom 4. Dezember 2023 folgenden Beschluss gefasst:
Ersatz Hydrantenleitung
Blumensteinstrasse 5 bis Hydrant 16
Genehmigung Verpflichtungskredit von Fr. 140 000.–
Dieser Kreditbeschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum. Die Unterlagen zu diesem Geschäft können bei der Gemeindeschreiberei eingesehen werden. Innerhalb von 30 Tagen seit erstmaliger Publikation im Thuner Amtsanzeiger vom Donnerstag, 20. November 2025 können mindestens 5% aller Stimmberechtigten die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen.
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates Thierachern in Rechtskraft.
Thierachern, 18. November 2025
Der Gemeinderat
