Gerichtliches Verbot

  15.12.2022 Verbote

Der Eigentümer der Grundstücke Jägerweg 23–29, 3627 Heimberg (Heimberg-Grundbuchblatt Nr. 974 und 975) lässt die genannten Grundstücke gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.

Verboten ist insbesondere das unberechtigte Betreten und Befahren, das Abstellen von Fahrzeugen aller Art durch Unbefugte (auch nachts, über das Wochenende und an Feiertagen) sowie das Verunreinigen durch Abfälle und Fäkalien.

Bestehende Rechte Dritter bleiben vorbehalten.

Das Verbot ist unbefristet.

Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Antrag mit einer Busse bis zu Fr. 2000.– bestraft.

Thun, 3. November 2022

Für den Verbotsnehmer: Die Bevollmächtigte: Casa Bewirtschaftungs AG sig. Vanessa Meier

Richterlich bewilligt:
Thun, 25. November 2022

Regionalgericht Oberland sig. Wyss lff, Gerichtspräsidentin

Art. 260 Abs. 1 ZPO
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf den Grundstücken beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung.


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote