Gerichtliches Verbot
15.12.2022 VerboteDer Eigentümer der Grundstücke Jägerweg 23–29, 3627 Heimberg (Heimberg-Grundbuchblatt Nr. 974 und 975) lässt die genannten Grundstücke gegen jegliche Besitzesstörung mit einem richterlichen Verbot belegen.
Verboten ist insbesondere das unberechtigte Betreten und Befahren, das Abstellen von Fahrzeugen aller Art durch Unbefugte (auch nachts, über das Wochenende und an Feiertagen) sowie das Verunreinigen durch Abfälle und Fäkalien.
Bestehende Rechte Dritter bleiben vorbehalten.
Das Verbot ist unbefristet.
Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Antrag mit einer Busse bis zu Fr. 2000.– bestraft.
Thun, 3. November 2022
Für den Verbotsnehmer: Die Bevollmächtigte: Casa Bewirtschaftungs AG sig. Vanessa Meier
Richterlich bewilligt:
Thun, 25. November 2022
Regionalgericht Oberland sig. Wyss lff, Gerichtspräsidentin
Art. 260 Abs. 1 ZPO
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf den Grundstücken beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung.
