Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung UeO c «Stadel» nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
02.07.2026 OberhofenBeschluss des Gemeinderats /
Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat Oberhofen hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der Über - bauungsordnung UeO c «Stadel» am 24. Juni 2026 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Oberhofen, 29. Juni 2026
Der Gemeinderat
