Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung UeO f «Chabis-Chopf» nach Art. 122

  17.09.2026 Oberhofen

Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
Einwohnergemeinde Oberhofen

Genehmigung und Inkraftsetzung / Bekanntmachung nach Art. 110 BauV und Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat am 20. August 2025 beschlossene Änderung der Überbauungsordnung «Chabis-Chopf», in Anwendung von Art. 61 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, am 16. Juni 2026 genehmigt.

Gegen diese Genehmigung wurde das Rechtsmittel nicht ergriffen. Die Änderung der Überbauungsordnung tritt per Datum der Genehmigung (16. Juni 2026) in Kraft.

Oberhofen, 8. September 2026
Der Gemeinderat


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