Geringfügige Änderung des Zonenplanes Siedlung und Landschaft Zwieselberg im Gebiet «Munitionsfabrik» nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
24.07.2025 ReutigenBeschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Reutigen hat die vorerwähnte geringfügige Änderung des Zonenplanes Siedlung und Landschaft Zwieselberg im Gebiet «Munitionsfabrik» am 11. Juni 2024 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/1
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Reutigen, 24. Juli 2025
Gemeinderat
Gemeinde Reutigen