Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Camping obere Elbschen nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
05.10.2023 BuchholterbergBeschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Burgistein hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der Überbauungsordnung «Camping obere Elbschen» am 25. September 2023 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Burgistein, 28. September 2023
Der Gemeinderat
