Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 1 «Dorfmitte» nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
27.02.2025 Uttigen, UttigenBeschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Uttigen hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 1 «Dorfmitte» am 11. Februar 2025 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Uttigen, 20. Februar 2025
Der Einwohnergemeinderat