Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung UeO Nr. 9 «Hotel Elisabeth» nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

  19.10.2023 Oberhofen, Oberhofen

Beschluss des Gemeinderats
Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat von Oberhofen hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 11. Oktober 2023 beschlossen. Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Bauverwaltung eingesehen werden.

Oberhofen, 11. Oktober 2023
Der Gemeinderat


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