Geringfügige Änderung des Zonenplans, Parzelle Nr. 822

  16.05.2024 Heiligenschwendi, Heiligenschwendi

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat Heiligenschwendi hat die vorerwähnte geringfügige Änderung nach Art. 122 Abs. 7 BauV am 14. Mai 2024 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, Abteilung Orts- und Regionalplanung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Heiligenschwendi, 15. Mai 2024

Der Gemeinderat


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