Geringfügige Änderung des Zonenplans, Parzelle Nr. 822
16.05.2024 Heiligenschwendi, HeiligenschwendiBeschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat Heiligenschwendi hat die vorerwähnte geringfügige Änderung nach Art. 122 Abs. 7 BauV am 14. Mai 2024 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, Abteilung Orts- und Regionalplanung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Heiligenschwendi, 15. Mai 2024
Der Gemeinderat
