Geringfügige Zonenplanänderung Schürmattweg 15 nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

  28.09.2023 Thierachern

Beschluss des Gemeinderates / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Thierachern hat vorerwähnte geringfügige Zonenplanänderung am 4. September 2023 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung Thierachern eingesehen werden.

Thierachern, 19. September 2023

Der Gemeinderat


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