Gesamterneuerungswahlen vom 29. November, stille Wahl Stadtpräsidium
22.10.2026 ThunBeachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
Eveline Salzmann (SVP), bisherige Stadtpräsidentin, Jahrgang 1974, ist die einzige vorgeschlagene Kandidatin für das Stadtpräsidium. Weisen alle bereinigten Wahlvorschläge zusammen nicht mehr Kandidierende auf, als Sitze zu vergeben sind, erklärt der Gemeinderat die Vorgeschlagenen als gewählt (stille Wahl). Dies gilt nur für das Stadtpräsidium und bei Ergänzungswahlen im Verlauf einer Amtsperiode (Art. 55 Abs. 2 StV).
Der Gemeinderat hat in Anwendung von Artikel 55 Absatz 2 der Stadtverfassung in stiller Wahl Eveline Salzmann als Stadtpräsidentin als gewählt erklärt. Die Wahl erfolgt unter dem Vorbehalt ihrer Wahl in den Gemeinderat. Die Stimmberechtigten werden mit einem Flyer in den Wahlunterlagen über die stille Wahl orientiert.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen Beschlüsse und Verfügungen der Gemeindeorgane in Wahl- und Abstimmungssachen kann nach Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 10 Tagen schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde geführt werden. Die Frist beginnt für Beschlüsse und Wahlen der Stimmberechtigten am Tag nach dem Urnengang zu laufen, für alle übrigen Beschlüsse, Verfügungen und Wahlen am Tag nach ihrer Eröffnung oder Veröffentlichung.
Thun, 14. Oktober 2026
Der Gemeinderat
