Gesamterneuerungswahlen vom 29. November; Wahlvorschläge und Listenverbindungen
01.10.2026 Thun1. Allgemeines
1.1 Am Sonntag, 29. November 2026 finden in der Stadt Thun folgende Wahlen statt:
I. Wahl der 40 Mitglieder des Stadtrates (Proporzwahl)
II. Wahl der 5 Mitglieder des Gemeinderates (Proporzwahl)
III. Es findet keine Stadtpräsidiumswahl statt, da nur die Kandidatur der bisherigen Stadtpräsidentin Eveline Salzmann (SVP) angemeldet wurde.
1.2 Stimmberechtigt in städtischen Angelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit drei Monaten in der Stadt wohnen (es gilt das Anmeldedatum).
1.3 Das Stimmregister steht den Stimmberechtigten bis zum Mittag des fünften Tages vor dem Wahlsonntag (Dienstag, 24. November 2026) bei den Einwohnerdiensten, Thunerhof, Hofstettenstrasse 14, 3600 Thun, zur Einsicht offen.
1.4 Bereinigungen des Stimmregisters werden bis 17.00 Uhr des gleichen Tages bei den Einwohnerdiensten vorgenommen.
1.5 Die Zustellung des Wahlmaterials erfolgt bis 21 Tage vor dem Wahlsonntag (späteste Zustellung am 7. November). Bei Nichterhalt oder Verlust des Materials kann dieses bis Freitag, 27. November, 16.00 Uhr, gegen Vorweisung eines Personalausweises und gegen Quittung persönlich bei den Einwohnerdiensten, Thunerhof, Hofstettenstrasse 14, 3600 Thun, nachgefordert werden. Die Öffnungszeiten sind auf www.thun.ch publiziert.
1.6 Die Stimmabgabe erfolgt gemäss den Unterlagen, welche den in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten zugestellt werden.
2. Wahlvorschläge
Es sind fristgerecht die nachfolgend aufgeführten Wahlvorschläge und Listenverbindungen eingereicht worden. Die Originale der Wahlvorschläge liegen bis zum Wahltag in der Stadtkanzlei, Rathausplatz 1, 3600 Thun, öffentlich auf und können zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Die Öffnungszeiten sind auf www.thun.ch publiziert.
I. Stadtrat
II. Gemeinderat
III. Stadtpräsidium
Es findet keine Wahl für das Stadtpräsidium statt. Einzig angemeldete Kandidatin ist die bisherige Stadtpräsidentin Eveline Salzmann (SVP). Der Gemeinderat wird sie, unter Vorbehalt der Wahl als Gemeinderätin, in stiller Wahl für gewählt erklären.
3. Rechtsmittelbelehrung
Gegen Beschlüsse und Verfügungen der Gemeindeorgane in Wahl- und Abstimmungssachen kann nach Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 10 Tagen schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde geführt werden. Die Frist beginnt für Beschlüsse und Wahlen der Stimmberechtigten am Tag nach dem Urnengang zu laufen, für alle übrigen Beschlüsse, Verfügungen und Wahlen am Tag nach ihrer Eröffnung oder Veröffentlichung.
Der Vizestadtschreiber
Christoph Stalder

























