Grabaufhebungen Friedhöfe Burgistein und Kirchenthurnen

  11.06.2026 Burgistein

Auf den Friedhöfen Burgistein und Kirchenthurnen werden im Herbst 2026 Gräber, bei denen die Grabruhedauer erreicht ist, aufgehoben:

Burgistein
Grabreihe 1998 – 2001 (1 Reihe)

Kirchenthurnen
Grabreihen 1996 –1998 (2 Reihen)

Die Ruhedauer für sämtliche Gräber beträgt mindestens 20 Jahre (Art. 21 des Friedhof- und Bestattungsreglements der Gemeinde Thurnen). Für die Festlegung der Ruhedauer ist bei Erdbestattungsgräbern sowie Erdurnengräber die erste Bestattung massgebend. Später beigesetzte Urnen verlängern die Ruhedauer nicht.

Die Grabaufhebungsarbeiten beginnen ab 2. November. Die Winterbepflanzung sollte nicht mehr vorgenommen werden. Die Angehörigen haben die Möglichkeit, frühestens 6 Wochen vor der Grabfeldräumung, das heisst ab 21. September bis 1. November, das Grabmal und den Grabschmuck auf ihre Kosten zu entfernen. Nach diesem Datum wird das Grabfeld auf Kosten der Gemeinde Thurnen geräumt und die Grabmäler fachgerecht entsorgt.

Zu einer Gedenkfeier vor der Grabaufhebung am Samstag, 12. September sind alle Angehörigen herzlich eingeladen.

Die Feiern finden wie folgt statt:

– 09.30 Uhr Friedhof Burgistein
– 11.00 Uhr Friedhof Kirchenthurnen

Wir bitten Sie um Verständnis für die bevorstehende Gräberräumung. Gemeinde Thurnen Friedhof- und Bestattungswesen


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