Inkraftsetzung einer Erlassänderung

  19.02.2026 Buchholterberg

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Buchholterberg an seiner Sitzung vom 9. Februar 2026 die Änderung des folgenden Erlasses beschlossen hat:

– Parkplatzverordnung

Die Parkplatzverordnung liegt ab 19. Februar bis 23. März in der Gemeindeverwaltung Buchholterberg, Dorf 19, 3615 Heimenschwand, öffentlich auf. Die Verordnung kann auch auf www.buchholterberg.ch heruntergeladen werden.

Die Änderung tritt mit der Genehmigung auf 1. April 2026 in Kraft. Gegen diesen Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden.

Der Gemeinderat


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