Inkrafttreten / Aufhebung Reglemente

  03.01.2025 Heiligenschwendi, Heiligenschwendi

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die an der Gemeindeversammlung in Heiligenschwendi vom 1. Juni 2023 und 9. November 2023 beschlossenen Reglemente bzw. -änderungen in Kraft getreten sind:
Reglement Aufgabenübertragung öffentliche Sicherheit, Inkrafttreten per 1. Januar 2025
Feuerwehrreglement, Aufhebung per 31. Dezember 2024

Das Reglement kann bei der Gemeindeverwaltung Heiligenschwendi eingesehen oder bezogen werden.

Verordnungen beschlossen durch den Gemeinderat:
Verordnung über die Berechtigungen für die zentralen Personendatensammlungen, Inkrafttreten per 1. August 2024
Funktionendiagramm Schule Heiligenschwendi, Änderung Mittagstisch, Inkrafttreten per 1. August 2024

Die Verordnungen bzw. -änderungen treten vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Der Gemeinderat


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