Inkrafttreten Reglemente

  07.12.2023 Heiligenschwendi, Heiligenschwendi

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die an der Gemeindeversammlung in Heiligenschwendi vom 1. Juni und 9. November beschlossenen Reglemente bzw. -änderungen in Kraft getreten sind:
Parkplatzreglement, Inkrafttreten per 1. Januar 2024
Reglement über die Mehrwertabgabe MWAR, Inkrafttreten per 1. Januar 2024
Abfallreglement, Änderung Art. 2 Abs. 2 Gebührentarif, Ansätze, Inkrafttreten per 1. Januar 2024

Das Reglement bzw. die Reglementsänderung kann bei der Gemeindeverwaltung Heiligenschwendi eingesehen oder bezogen werden.

Verordnungen beschlossen durch den Gemeinderat
Organisationsverordnung, Änderung Art. 21, Inkrafttreten per 1. Januar 2024
Parkplatzverordnung, Inkrafttreten per 1. Januar 2024

Die Verordnungen treten vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Der Gemeinderat


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