Inkrafttreten Verordnungen

  06.02.2025 Heiligenschwendi, Heiligenschwendi

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Heiligenschwendi die nachstehende Verordnung erlassen hat:
Organisationsverordnung, Änderung Art. 21 und Anhang I, Inkrafttreten rückwirkend per 1. Januar 2025
Personalverordnung, Änderung Ziff. 1.1.1 bis 1.2.2 und 2.1.8 bis 2.1.9, Inkrafttreten rückwirkend per 1. Januar 2025

Die Verordnungen treten vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Der Gemeinderat


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