Kommissionswahlen gemäss Gemeindeordnung, Art. 60
27.08.2026 SigriswilErsatzwahl Finanzkommission
Durch den Todesfall von Kommissionsmitglied Jean-Pierre Goetschi, Merligen, wird eine Ersatzwahl nötig für die Zeit ab 16. November 2026 bis 31. Dezember 2028. Wählbar sind alle in der Gemeinde Sigriswil stimmberechtigten Personen (Vorbehalten GO Art. 15, Unvereinbarkeit).
Einreichefrist und Erfordernisse
Das Vorschlagsrecht steht den Ortschaften, den politischen Parteien und weiteren Gruppierungen zu. Die Einreichefrist wird festgelegt auf. Donnerstag, 22. Oktober, 11.00 Uhr, Gemeindeverwaltung Sigriswil, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil.
Die Wahlvorschläge müssen von mindestens fünf in der Gemeinde stimmberechtigten Personen unterzeichnet sein und am Kopf, zur Unterscheidung von anderen Vorschlägen, eine auf seine Herkunft hinweisende Bezeichnung tragen (Ortschaft, Partei, Wählergruppe, usw.). Die Kandidatinnen und Kandidaten sind mit folgenden Angaben zu melden:
Name, Vorname, Jahrgang, Berufsbezeichnung, Wohnort
Die Bestimmungen über den Minderheitenschutz werden gemäss Gemeindegesetz und Gemeindeverordnung angewendet.
Der Gemeinderat
