Öffentliche Auflage Aktualisierung Ortsplanung
11.01.2024 Buchholterberg, BuchholterbergDer Gemeinderat Buchholterberg bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Aktualisierung der Ortsplanung (Umsetzung der neuen Begriffe und Messweisen im Bauwesen BMBV und Festlegung der Gewässerräume) zur öffentlichen Auflage.
Die Auflageakten (Baureglement mit Änderungen, Zonenplan Gewässerräume, Zonenplan Naturgefahren, Erläuterungsbericht, Mitwirkungsbericht, Vorprüfungsbericht des AGR) liegen 30 Tage, vom 12. Januar bis und mit 12. Februar 2024, in der Gemeindeverwaltung Buchholterberg, Dorf 19, 3615 Heimenschwand auf. Die Unterlagen können auch auf www.buchholterberg.ch heruntergeladen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Buchholterberg, Dorf 19, Postfach 18, 3615 Heimenschwand, einzureichen.
Heimenschwand, 8. Januar 2024
Der Gemeinderat
