Öffentliche Bekanntmachung: Inkraftsetzung Reglement

  25.01.2024 Uttigen, Uttigen

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom Kanton Bern vom 16. Dezember 1998 (BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass per 1. Januar 2024 das folgende Reglement in Kraft gesetzt wurde:

Reglement Aufgabenübertragung Zivilschutz vom 7. Dezember 2023

Das Reglement kann bei der Gemeindeverwaltung in Papierform bezogen oder im Internet unter www.uttigen.ch im Bereich Politik und Verwaltung – Erlasse heruntergeladen werden.

Der Gemeinderat


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