Öffentliche Mitwirkungsauflage Überbauungsordnung Schönberg, Gunten

  14.12.2023 Sigriswil, Sigriswil

Der Gemeinderat von Sigriswil bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Überbauungsordnung Schönberg, Gunten zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Überbauungsordnung sowie die zugehörige Zonenplanänderung liegen vom 15. Dezember 2023 bis und mit 29. Januar 2024 in der Gemeindeverwaltung auf. (Achtung: Die Gemeindeverwaltung bleibt vom 23. Dezember bis 2. Januar geschlossen.) Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde unter www.sigriswil.ch abrufbar.

Am 8. Januar 2024 um 20.00 Uhr findet in der Kirche Sigriswil eine Orientierungsversammlung statt.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauabteilung Sigriswil zu richten.

Sigriswil, 11. Dezember 2023

Der Gemeinderat


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