Öffentliche Mitwirkungsauflage Verkehrsberuhigung «Hinterer Auweg»
06.03.2025 Uttigen, UttigenDer Gemeinderat Uttigen bringt die Unterlagen der Verkehrsberuhigung «Hinterer Auweg» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Mitwirkungsunterlagen liegen 30 Tage, vom 7. März bis und mit 7. April, in der Gemeindeverwaltung Uttigen auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Uttigen aufgeschaltet.
Während der Mitwirkungsfrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Uttigen zu richten.
Uttigen, 7. März 2025
Der Gemeinderat