Öffentliche Bekanntmachung
30.05.2025 SeftigenInkraftsetzung Änderung der Überbauungsordnung zur Zone mit Planungspflicht (ZPP) Nr. 1 Oberdorfstrasse
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Seftigen am 17. März 2025 beschlossene Änderung der Überbauungsordnung zur Zone mit Planungspflicht (ZPP) Nr. 1 Oberdorfstrasse bestehend aus
Änderung der Überbauungsvorschriften vom 17. März 2025
sowie weitere Unterlagen
Erläuterungsbericht vom 17. März 2025
in Anwendung von Art. 61 BauG vom 9. Juni 1985 i.V.m. Art. 109 Abs. 3 BauV vom 6. März 1985 genehmigt.
Nachdem die 30-tägige Beschwerdefrist unbenutzt abgelaufen ist, treten nun die Vorschriften per 1. Juni 2025 in Kraft. In Anwendung von Art. 110 Bauverordnung resp. Art. 45 der Gemeindeverordnung wird die Inkraftsetzung hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Gemeinderat